für die temporäre Beherbergung und Unterbringung von Personen in Apartments, Mitarbeiterunterkünften und sonstigen Unterbringungseinheiten
Stand: 11.06.2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über die befristete Beherbergung und Unterbringung von Personen in Apartments, Unterkünften und sonstigen Unterbringungseinheiten der APARTS GmbH.
(2) Die AGB gelten sowohl für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB als auch für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, soweit einzelne Regelungen nicht ausdrücklich nur für Unternehmer gelten.
(3) Die Überlassung der Unterkünfte erfolgt ausschließlich zu Beherbergungszwecken. Die Begründung eines Wohnraummietverhältnisses oder eines dauerhaften Wohnsitzes ist ausdrücklich ausgeschlossen.
(4) Abweichende Geschäftsbedingungen des Buchenden finden keine Anwendung, sofern deren Geltung nicht ausdrücklich schriftlich durch die APARTS GmbH bestätigt wurde.
§ 2 Begriffsbestimmungen
(1) Buchender ist die natürliche oder juristische Person, die den Beherbergungsvertrag mit der APARTS GmbH abschließt.
(2) Untergebrachte Personen sind sämtliche Personen, die durch den Buchenden angemeldet oder in der Unterkunft untergebracht werden.
(3) Unterkunft bezeichnet sämtliche Apartments, Wohnungen, Zimmer oder sonstige Unterbringungseinheiten der APARTS GmbH oder durch die APARTS GmbH vermittelte Unterkünfte.
§ 3 Vertragsabschluss
(1) Buchungsanfragen können telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder über Buchungsplattformen erfolgen.
(2) Der Beherbergungsvertrag kommt erst durch die Buchungsbestätigung der APARTS GmbH zustande.
(3) Die APARTS GmbH ist berechtigt, Buchungsanfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§ 4 Buchungen für Dritte
(1) Erfolgt die Buchung für andere Personen, bleibt ausschließlich der Buchende Vertragspartner der APARTS GmbH.
(2) Der Buchende verpflichtet sich, sämtliche vertragsrelevanten Informationen, Hausordnungen, Nutzungsbedingungen sowie Check-in- und Check-out-Regelungen an die untergebrachten Personen weiterzugeben.
(3) Der Buchende haftet für sämtliche Handlungen, Unterlassungen, Pflichtverletzungen und Schäden der untergebrachten Personen wie für eigenes Verschulden.
(4) Der Buchende haftet für die Vollständigkeit und Richtigkeit sämtlicher Angaben, insbesondere hinsichtlich Personenzahl, Aufenthaltsdauer und Nutzungszweck.
§ 5 Gesetzliche Meldepflicht
(1) Der Buchende ist verpflichtet, sämtliche für die gesetzlich vorgeschriebene Gästeerfassung erforderlichen Angaben vollständig, richtig und rechtzeitig bereitzustellen.
(2) Der Buchende stellt sicher, dass die untergebrachten Personen ihren gesetzlichen Mitwirkungspflichten nachkommen.
(3) Der Buchende haftet für sämtliche Schäden, Kosten, Gebühren, Bußgelder oder sonstige behördliche Inanspruchnahmen, die aufgrund unrichtiger, unvollständiger oder verspäteter Angaben entstehen.
§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise.
(2) Der vollständige Rechnungsbetrag ist spätestens drei Kalendertage vor Anreise fällig, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.
(3) Erfolgt die Buchung innerhalb von drei Kalendertagen vor Anreise, ist der Rechnungsbetrag sofort fällig.
(4) Die APARTS GmbH ist berechtigt, Kautionen oder sonstige Sicherheitsleistungen nach eigenem Ermessen zu verlangen.
(5) Die Übergabe von Zugangsdaten, digitalen Schlüsseln, Nuki-Zugängen oder sonstigen Zutrittsberechtigungen erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang oder nach erfolgreicher und bestätigter Autorisierung eines zugelassenen Zahlungsmittels (z. B. Kreditkarte oder PayPal) in Höhe des Rechnungsbetrages einschließlich vereinbarter Kautionen.
(6) Ein Anspruch auf Überlassung der Unterkunft oder Zutritt zur Unterkunft vor vollständiger Zahlung oder Zahlungsabsicherung besteht nicht.
(7) Gerät der Buchende in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
(8) Die APARTS GmbH ist berechtigt, weitere Buchungen, Verlängerungen oder zukünftige Reservierungen bei offenen Forderungen abzulehnen.
(9) Die APARTS GmbH ist berechtigt, digitale Zugangsmittel, Zugangscodes oder elektronische Schließsysteme zu sperren, wenn sich der Buchende mit fälligen Zahlungen länger als drei Kalendertage in Verzug befindet und die Sperrung zuvor angekündigt wurde.
§ 7 Stornierungsbedingungen
(1) Stornierungen bedürfen der Textform.
(2) Es gelten folgende Stornierungskosten:
· bis 30 Tage vor Anreise: kostenfrei
· 14 bis 29 Tage vor Anreise: 30 % des Buchungswertes
· 7 bis 13 Tage vor Anreise: 60 % des Buchungswertes
· 2 bis 6 Tage vor Anreise: 80 % des Buchungswertes
· weniger als 48 Stunden vor Anreise oder bei Nichtanreise: 100 % des Buchungswertes
(3) Dem Buchenden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der APARTS GmbH kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 8 Teilanreise und unvollständige Belegung
(1) Die vereinbarte Vergütung richtet sich nach der gebuchten Unterkunft und dem vereinbarten Buchungszeitraum.
(2) Eine Verringerung der tatsächlichen Anzahl untergebrachter Personen nach Vertragsschluss berechtigt nicht zur Reduzierung des vereinbarten Entgelts.
(3) Nicht genutzte Schlafplätze, Zimmer oder Unterbringungseinheiten begründen keinen Anspruch auf Erstattung, Rückzahlung oder Minderung.
§ 9 Check-in und Check-out
(1) Der reguläre Check-in erfolgt zwischen 17:00 Uhr und 22:00 Uhr, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
(2) Verspätungen sind der APARTS GmbH unverzüglich mitzuteilen.
(3) Erfolgt weder eine Anreise noch eine Mitteilung über eine Verspätung, kann die Buchung als Nichtanreise behandelt werden.
(4) Die Unterkunft ist am Abreisetag spätestens bis 09:00 Uhr vollständig geräumt und ordnungsgemäß zurückzugeben.
(5) Aufenthaltsverlängerungen bedürfen der vorherigen Zustimmung der APARTS GmbH.
(6) Erfolgt die Räumung nach 09:00 Uhr, kann bis 17:00 Uhr ein Nutzungsentgelt in Höhe von 50 % des Tagespreises berechnet werden.
(7) Erfolgt die Räumung nach 17:00 Uhr, kann der volle Tagespreis berechnet werden.
(8) Weitergehende Schäden bleiben vorbehalten. Dies gilt insbesondere für Hotelkosten, Umbuchungskosten, Personalkosten, zusätzliche Reinigungskosten oder Nutzungsausfälle aufgrund verspäteter Räumung.
§ 10 Nutzung der Unterkunft
(1) Die Unterkunft darf ausschließlich von den angemeldeten Personen genutzt werden.
(2) Die maximal zulässige Belegung darf nicht überschritten werden.
(3) Eine Untervermietung oder Überlassung an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung der APARTS GmbH unzulässig.
(4) Die jeweils gültige Hausordnung ist Bestandteil des Vertragsverhältnisses.
(5) Partys, Veranstaltungen oder sonstige störende Zusammenkünfte sind untersagt.
(6) Die gesetzlichen Ruhezeiten sind einzuhalten.
(7) Das Rauchen ist in sämtlichen Innenräumen, Gemeinschaftsbereichen, Apartments, Zimmern sowie sonstigen Gebäudeteilen untersagt.
(8) Das Mitbringen von Haustieren ist grundsätzlich untersagt. Ausnahmen bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der APARTS GmbH.
(9) Die Nutzung des WLANs für rechtswidrige Zwecke ist untersagt.
§ 11 Zustand der Unterkunft und Haftung
(1) Die Unterkunft ist pfleglich zu behandeln.
(2) Schäden, Mängel oder Störungen sind der APARTS GmbH unverzüglich mitzuteilen.
(3) Der Buchende haftet für sämtliche Schäden, die durch ihn selbst oder durch untergebrachte Personen verursacht werden.
(4) Beschädigungen werden nach tatsächlichem Reparatur-, Wiederherstellungs- oder Wiederbeschaffungsaufwand berechnet.
(5) Außergewöhnliche oder vertragswidrige Verschmutzungen können gesondert in Rechnung gestellt werden.
(6) Bei Verstößen gegen das Rauchverbot können Reinigungs-, Geruchsneutralisierungs- und Ausfallkosten berechnet werden.
(7) Fehlendes Inventar wird zum Wiederbeschaffungswert berechnet.
(8) Das Entfernen oder dauerhafte Mitnehmen von Inventar, Bettwäsche, Handtüchern, technischen Geräten oder sonstigen Ausstattungsgegenständen ist untersagt.
(9) Die APARTS GmbH ist berechtigt, den Zustand der Unterkunft bei An- und Abreise fotografisch zu dokumentieren.
§ 12 Hausordnung und technische Systeme
(1) Die jeweils gültige Hausordnung ist Bestandteil des Vertragsverhältnisses.
(2) Die Hausordnung wird in den Unterkünften, im Büro sowie auf Wunsch digital zur Verfügung gestellt.
(3) Die APARTS GmbH ist berechtigt, digitale Schließsysteme, Nuki-Systeme, Zugangscodes, Rauchwarnsysteme, Lärmsensoren oder Fenstersensoren einzusetzen.
(4) Eine Aufzeichnung von Gesprächen oder Bildmaterial erfolgt nicht.
§ 13 Fundsachen
(1) Wertgegenstände und erkennbare Fundsachen werden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften behandelt und aufbewahrt.
(2) Offensichtlich wertlose Gegenstände oder zurückgelassene Verbrauchsgegenstände dürfen entsorgt werden.